In Schulformen mit Abschlussprüfung werden den Schülern die Ergebnisse des ersten Prüfungsteils, also von schriftlichen bzw. praktischen Prüfungen, bekannt gegeben. Den Schülern wird dann auch mitgeteilt, wer in welchen Fächern mündlich geprüft wird. Innerhalb einer Frist können sich die Kandidaten dann freiwillig zu weiteren mündlichen Prüfungen melden. Der Unterricht endet für die Prüfungskandidaten mit der Bekanntgabe der Ergebnisse des ersten Prüfungsteils. Die Kandidaten, die mündlich geprüft werden, können sich dann voll auf die Vorbereitung ihrer mündlichen Prüfungen konzentrieren. |